Die Ausbildungskosten

Zugelassen an der KTS sind Schülerinnen und Schüler aus allen Mitgliedskirchen des Konkordates und der Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Es fallen keine Schulkosten an. Die Schulkosten werden von den Kirchen übernommen. Gebühren für Bücher, Schulmaterial, Exkursionen, etc. werden gegen Rechnung erhoben.

Stipendien

Die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für den Lebensunterhalt müssen die Interessierten bei Kanton oder Kirche abklären und beantragen. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich. Mitglieder der Kirche Bern-Jura-Solothurn können sich hier orientieren.