Die Ausbildungskosten
Zugelassen an der KTS sind Schülerinnen und Schüler aus allen Mitgliedskirchen des Konkordates und der Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Es fallen keine Schulkosten an. Die Schulkosten werden von den Kirchen übernommen. Gebühren für Bücher, Schulmaterial, Exkursionen, etc. werden gegen Rechnung erhoben.
Stipendien
Die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für den Lebensunterhalt müssen die Interessierten bei Kanton oder Kirche abklären und beantragen. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich. Mitglieder der Kirche Bern-Jura-Solothurn können sich hier orientieren.
Die KTS ist eine Vollzeitausbildung. Sie können keinem Erwerb nachgehen. Orientieren Sie sich vor der Ausbildung bei uns oder Ihrer Landeskirche, ob eine finanzielle Unterstützung möglich ist.